Privatarzt –Besonderheiten und Kostenabdeckung

Privatärzte oder Privatpraxen findet man immer häufiger, wenn man auf der Suche nach einem neuen Arzt ist. Aber was ist der Unterschied zu den anderen niedergelassen Ärzten? Privatpraxen werden von Ärzten jeder Fachrichtung, von Zahnärzten und auch von Psychotherapeuten geführt, sie unterscheiden sich von anderen Praxen nur dadurch, dass sie keinen Vertrag mit den einzelnen Versicherern der Gesetzlichen Krankenversicherung  (GKV) besitzen, im Klartext also keinen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen.

Somit werden die Leistungen dieser Privatärzte und Praxen von den gesetzlichen Krankenkassen nur in Ausnahmefällen wie zum Beispiel bei einem unabweisbaren Notfall zurückerstattet. Privatpraxen finden sich besonders häufig in Gebieten mit einer hohen Arztdichte, so also beispielsweise in Großstädten wie München, Berlin oder Hamburg. In diesen Gebieten gibt es besonders viele Zulassungsbeschränkungen. Mit der Eröffnung einer Privatpraxis kann der praktizierende Arzt dies umgehen.  Somit handelt es sich bei einem Privatarzt um einen Mediziner mit abgeschlossenem Medizinstudium und einer Facharztausbildung, welcher die staatliche Zulassung erhalten hat, jedoch im mit Ärzten dichtbesiedelten Gebiet keine Kassenzulassung.

Durch die Eröffnung einer Privatpraxis können auch Ärzte weiter tätig sein, die die Altersgrenze für Vertragsärzte (derzeit 68 Jahre) erreicht haben, aber ihren Beruf, den sie lieben, noch eine Weile ausüben wollen. Ein weiterer zunehmend wichtig werdender Grund für die Gründung einer privatärztlichen Praxis ist die Möglichkeit einer freien ärztlichen Tätigkeit mit einer großen Selbstbestimmung ohne die beständigen Hürden einer Vertragsarzt -Tätigkeit bei den gesetzlichen Krankenkassen.

Im Jahr 2004 waren von den 126 000 niedergelassenen Ärzten in Deutschland ca. 7500 rein privatärztlich tätig. Privatpraxen werden besonders häufig von Zahnärzten oder Physiotherapeuten betrieben, aber auch von Heilpraktikern, die keine Kassenzulassung erhalten.

Die Gründe warum ein Arzt keine Kassenzulassung erhält oder diese freiwillig wieder abgibt, sind vielfältig. Viele Spezialisten haben ihre Kassenzulassung abgegeben, um den Restriktionen der gesetzlichen Krankenversicherung zu entgehen, die die Ärzte mitunter erheblich in ihrem Tätigkeitsfeld einschränken. Die Privatärzte arbeiten auf private Rechnung, die sie nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte stellen. Dadurch können sie einen deutlich höheren Behandlungsstandard anbieten, als ein Kassenarzt, der nur eine geringe Behandlungspauschale von der Krankenkasse erhält für die Behandlung eines Krankenkassenmitglieds. Verfügt ein Arzt über einen entsprechenden großen Stamm an Privatpatienten, liegt die Überlegung nahe, seine Kassenzulassung zurückzugeben und seine medizinischen  Fähigkeiten in Rechnung zu stellen.

Möchte man einen Privatarzt aufsuchen, sollte man bedenken, dass die Krankenkassen nicht verpflichtet sind, die Kosten zu übernehmen, zahlen sie doch nur die Behandlungskosten von Ärzten mit einer kassenärztlichen Zulassung. Ist man dagegen Privatpatient einer privaten Krankenversicherung, übernimmt diese die Kosten eines Privatarztes. Als gesetzlich Versicherter kann man sich die Kosten einer Privatarzt-Behandlung erstatten lassen, wenn man eine geeignete ambulante Krankenzusatzversicherung zusätzlich abgeschlossen hat. Diese kommt für einen Großteil der Kosten eines Privatarztes auf.

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